Pflegeheimkosten für Angehörige im Überblick

Es ist so weit: Ein geliebter Mensch - der Vater oder die Mutter - benötigt einen stationären Pflegeplatz. Zusätzlich zu dieser Situation stellt sich dann die unangenehme Frage: Werden für Pflegeheimkosten Angehörige in die Pflicht genommen, und wie hoch können diese Kosten ausfallen?

Die Pflegeheimkosten

Pauschal ist die Frage, wie viel ein Pflegeheim monatlich kostet, nicht zu beantworten. Je nach Pflegeaufwand liegen die Kosten, inklusive denen für Verpflegung und Unterkunft, bei dreitausend bis viertausend Euro. Davon übernimmt die Krankenkasse etwa 40% der Kosten, wenn ein Pflegegrad 2-5 vorliegt. Die restlichen Kosten muss der Betroffene selbst decken.

Zahlen die restlichen Pflegeheimkosten Angehörige?

Bevor Kinder oder Ehepartner zahlen müssen, wird zunächst das Vermögen (Rente, Erspartes usw.) des Betroffenen selbst verwendet, um die Kosten zu decken. Danach erst werden die nahen Familienangehörigen überprüft. Dies heißt nicht automatisch, dass diese in jedem Fall auch zahlen müssen, denn es gibt ein so genanntes Schonvermögen. Das ist eine individuell bestimmte Summe, die für den Lebensunterhalt notwendig ist. Dazu zählen unter anderem die Mietkosten und Rücklagen für das Alter, aber auch (im Rahmen) Ausgaben für die Hobbies der eigenen Familienmitglieder. Entsprechend kann nur „überschüssiges“ Kapital auch tatsächlich eingefordert werden. Bleiben Kosten für das Pflegeheim ungedeckt, so übernimmt das Sozialamt den Rest.

Mit der AWO Pfalz beruhigt in die Zukunft

Da ein Pflegefall in der Familie natürlich ein schwerer Schicksalsschlag ist, sollten Pflegeheimkosten für Angehörige nicht zu einer zusätzlichen Belastung führen. So können Sie sich, statt um Ihre Finanzen, darauf konzentrieren, die beste Betreuung für einen geliebten Menschen zu finden. Wir möchten Sie deshalb einladen, die Seniorenheime der AWO Pfalz kennen- und deren herzliche Atmosphäre und professionelle Pflege schätzen zu lernen  die Kontaktdaten für eine Besichtigung können Sie den jeweiligen Altenheimseiten entnehmen. Bei weiteren Fragen zum Thema „Pflegeheimkosten Angehörige“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir freuen uns auf Sie!

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