Personen, die vor 2017 keine Pflegestufe erhalten hätten, jedoch unter geringen Beeinträchtigungen leiden, können nun dem Pflegegrad 1 zugeordnet werden, um Zugang zu bestimmten Leistungen zu erhalten. Doch haben Betroffene auch Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Unterstützung durch Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Die Antwort auf die Frage ist: Nein, Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Grund dafür ist, dass die Betroffenen in der Regel noch sehr selbstständig den Alltag bestreiten können und somit keine umfassende Unterstützung durch dritte Personen benötigen. Somit wird bei Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Sachleistungen angeboten.

Übersicht zu Pflegegeld & Pflegegrade

Pflegegrad

Höhe des Pflegegeldes

 

Pflegegrad 1

0 €

 

Pflegegrad 2

316 €

 

Pflegegrad 3

545 €

 

Pflegegrad 4

728 €

 

Pflegegrad 5

901 €

 

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2017. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

 

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1

Nichtsdestotrotz benötigen Menschen, die gering beeinträchtigt sind und dem Pflegegrad 1 zugewiesen wurden, hier und da eine helfende Hand. Daher stehen vor allem Leistungen im Vordergrund, die bei alltäglichen Herausforderungen unterstützend wirken:

  • Entlastungsbetrag 125 Euro pro Monat
    Personen mit Pflegegrad 1 stehen  monatlich 125 Euro an Entlastungsbeitrag zu. Dieser ermöglicht es Betroffenen Angebote zur Unterstützung im Alltag anzunehmen, wie die Teilnahme an Betreuungsgruppen oder Unterstützung durch einen Alltagshelfer.
  • Leistungsbetrag 125 Euro pro Monat
    Sofern eine stationäre Betreuung im Pflege- oder Altenheim unumgänglich ist, erhalten Personen mit dem Pflegegrad 1 zusätzlich einen Zuschuss in der Höhe von 125 Euro monatlich.

Angebote und Alternativen für das Wohnen in den eigenen vier Wänden

Um den Alltag zusätzlich zu erleichtern, bietet die AWO Pfalz den Service „Essen auf Rädern“ an. So wird jeden Tag eine warme Mahlzeit garantiert, bei der aus einer Vielzahl an gesunden und vor allem leckeren Gerichten gewählt werden kann. Wenn eine Pflege zuhause nicht mehr möglich ist, Pflegebedürftige aber noch in der Lage sind, eigenständig zu leben, dann ist das Betreute Wohnen eine weitere gute Möglichkeit. So bleiben Betroffene selbstständig in einer eigenen Wohnung und können untereinander Kontakte knüpfen. Gleichzeitig sind sie aber auch durch die kompetenten Fachkräfte in ihrer Umgebung stets umsorgt.

Sie haben noch Fragen zum Thema „Pflegegeld bei Pflegegrad 1“?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, oder sich auch persönlich ein Bild von den Angeboten der AWO Pfalz machen möchten, dann wenden Sie sich gerne an uns unter 0 63 21/39 23 – 0 oder per Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns immer für Sie und Ihre Fragen Zeit!

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