Pflegestufe 0? Bis 2017 bestand bei Pflegebedürftigen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt waren, aber keine Pflegestufe zugewiesen bekamen, der Anspruch auf besondere Leistungen der Pflegeversicherung – umgangssprachlich auch „Pflegestufe 0“ genannt. Mit Einführung der Pflegegrade wurde nun aus der Pflegestufe 0 der Pflegegrad 2.

Änderungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurden die bisher bekannten Pflegestufen 0 bis 3 durch die neuen Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Dabei wurden insbesondere die Ansprüche von Personen mit eingeschränkte Alltagskompetenz z.B. bei einer Demenzerkrankung anerkannt. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz tritt daher die „+2“-Regel in Kraft. Das heißt, dass die betroffene Person - ausgehend von ihrer ursprünglichen Pflegestufe - in 2 Stufen höhere Pflegegrade überführt wurde:

+2-Regel bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufen vor 2017

 

Pflegegrade seit 2017

Pflegestufe 0

+2

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1

+2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2

+2

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3

+2

Pflegegrad 5

Personen, denen bis zum 23.12.2016 eine anerkannte Pflegestufe 0 zugeteilt wurde, sind somit automatisch in Pflegegrad 2 überführt worden – ohne neue Begutachtungen oder Anträgen. 

Die Leistungen für Pflegegrad 2 in der Übersicht

Folgende Leistungen können Sie bei zugewiesenem Pflegegrad 2 wahrnehmen:

Leistungen bei Pflegegrad 2

Art der Leistung

Höhe der Leistungen pro Monat

Höhe der Leistungen pro Jahr

Pflegegeld (ambulant)

316 €

3.792 €

Sachleistungen (ambulant)

689 €

8.268 €

Entlastungsbeitrag (ambulat, zweckgebunden)

125 €

1.500 €

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege (stationär)

-

max. 1.612 €

Betreuungsleistung (vollstationär)

770 €

9.240 €

*Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2017. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Leistungen frei miteinander kombinierbar sind, so können Sie etwa nicht gleichzeitig Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen.

Die AWO Pfalz an Ihrer Seite

Auch wenn sich der Pflegegrad 2 womöglich „harmlos“ anhört: Oft ist er erst der Anfang. Gerade bei an Demenz erkrankten Angehörigen verschlechtert sich der Zustand mit der Zeit deutlich, bis eine Betreuung in den eigenen, vier Wänden nicht mehr dem steigenden Pflegebedarf nachkommen kann. Die Altenheime der AWO Pfalz bieten deshalb durch geschultes Pflegefachpersonal eine besondere Pflege für Demenzkranke an. So sind geliebte Angehörige immer in guten Händen und führen ein möglichst selbstbestimmtes Leben.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Pflegestufe 0“ bzw. „Pflegegrad 2“ oder den Angeboten der AWO Pfalz haben, wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns für Sie Zeit und helfen Ihnen kompetent weiter. Wir beraten Sie jetzt auch online – stellen Sie uns jetzt Ihre Anfrage!

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