Migrationsfachdienst Neustadt

Das Ziel der individuellen Integrationsförderung der Migrationsfachdienste ist es, die Menschen, 
die die Beratung in Anspruch nehmen, beim Prozess der Integration zu unterstützen und sie 
auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe an allen Lebensbereichen zu begleiten. Der Migrationsfachdienst (MFD) bietet die Sozialpädagogische Unterstützung und Beratung in den Bereichen Soziale Leistungen, Familie, Beruf, Asylverfahren sowie aufenthaltsrechtliche Fragen an.

Zur Zielgruppe des MFD gehören die Asylsuchende Personen mit einer Duldung, alle Personen mit einem Schutzstatus und 
Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus. Weiterhin Die Beratung der Migrationsfachdienste steht allen Migrantinnen und Migranten offen, ungeachtet ihres Herkunftslandes oder ihres Aufenthaltsstatus in Rheinland-Pfalz. 


Die Themenpalette der Beratung im MFD umfasst insbesondere: 
• im Asylverfahren zu unterstützen; 
• über die Möglichkeiten, Grenzen und Folgen eines Asylverfahrens bzw. die Anerkennung im Drittstaat sowie die Problematik des Dublin-III-Verfahrens aufzuklären; 
• über die Möglichkeiten des Rechtswegs aufzuklären 
• bei rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens durch die Prüfung weiterer aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten zu unterstützen; 
• bei fehlender Bleibeperspektive hinsichtlich einer geförderten Ausreise zu beraten und ggf. an Beratungsstellen zu verweisen. 
• Fragen zum Aufenthaltsrecht, wie beispielsweise Familienzusammenführung, 
• Ausbildungsduldung, sonstige Aufenthaltsverfestigungen und Einbürgerung. 
• Sozialrechtliche Fragen, Leistung, Familienleistung 
• Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen: Kooperation mit dem Netzwerk Integration durch Qualifizierung. 
• Information über das System frühkindlicher, schulischer und universitärer Bildung sowie zur Berufsausbildung; Unterstützung bei Vermittlung eines Kita-Platzes oder der Einschulung. 
• Sprachbildungsangebote, Vermittlung an Integrations-/Deutschkursen
• Information über den Zugang zur Gesundheitsversorgung
• Anliegen von Personen, die einer besonders schutzbedürftigen Gruppen angehören, wie (unbegleitete) Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung, ältere Menschen, schwangere Frauen und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. 
• Die Migrationsfachdienste können Diskriminierungsfälle als solche erkennen und benennen. Sie übernehmen die sozialpädagogische Begleitung der Betroffenen. 

Die Beratung wird in folgenden Sprachen angeboten: deutsch, englisch, türkisch, russisch, aserbaidschanisch
Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos und vertraulich