Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die bisherigen PflegestufenPflegegrad 1 markiert dabei die geringste Stufe, die zugewiesen werden kann.

Leistungen für Pflegegrad 1

Folgende Leistungen erhalten Betroffene bzw. deren Angehörige im Pflegegrad 1:

  • Pflegeberatung, Beratung zuhause und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger
  • Bezuschussung von Pflegehilfsmitteln (bis 40 Euro monatlich für Verbrauchsgegenstände, vollständige Übernahme  für technische Hilfsmittel bis auf 10% Eigenanteil, der aber auf maximal 25 Euro beschränkt ist)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.000 Euro
  • Ein Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro monatlich, zweckgebunden für Pflegemaßnahmen (Grundpflege, Ambulante Pflegedienste, vollstationäre Pflege) oder zur Erstattung von Aufwänden im Zuge der Pflege (Fahrtkosten usw.)


Pflegegrad 1 nicht auf die leichte Schulter nehmen

Der Pflegegrad 1 gilt nicht nur für Angehörige, die leichte körperliche Beschwerden haben, sondern vor allem auch für an Demenz erkrankte Personen in frühen Stadien. Besonders hier ist es wichtig, Beratungsgespräche auch wahrzunehmen und frühzeitig für die Zukunft vorzusorgen – sei es durch eine Anpassung der Wohnung oder durch die Suche nach einem passenden Seniorenheim, solange der betroffene Angehörige noch in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Da Demenz leider eine immer stärkere Rolle im Leben vieler Senioren und ihrer Angehörigen spielt, wird in den Seniorenhäusern der AWO Pfalz nicht nur die Betreuung von Demenzkranken groß geschrieben, sondern auch die Erhaltung ihres Alltags und ihrer Selbstbestimmtheit.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Pflegegrad 1“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns für Sie Zeit und helfen Ihnen kompetent weiter. Jetzt mehr erfahren!

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!