Sofern Betroffenen von den Gutachtern des MDKs „eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ attestiert wurde, wird ihnen der Pflegegrad 2 zugewiesen. Aussicht auf die damit verbundenen Leistungen haben auch Personen, die bisher der Pflegestufe 0 (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) und Pflegestufe 1 (ausschließlich körperliche Einschränkung) angehört haben. Ohne erneute Begutachtung oder Antragstellung wurden diese ab 01.01.2017 automatisch in den Pflegegrad 2 überführt. Sofern die Pflegebedürftigen zuhause von Angehörigen oder nahestehende Privatpersonen betreut werden, steht diesen Pflegegeld zu. Doch wie hoch fällt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 aus?

Höhe des Pflegegeldes bei Pflegegrad 2

Häufig ist das möglichst lange Wohnen in den eigenen vier Wänden ein großer Herzenswunsch der Pflegebedürftigen. Eine Betreuung zuhause durch Angehörige, Bekannte oder einen ambulanten Pflegedienst ermöglicht es diesem Anliegen nachzukommen. Falls die Unterstützung durch Privatpersonen, wie Kinder, Enkelkinder oder andere selbstbeschaffte Personen, erfolgt, besteht Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Menschen, die erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf ein Pflegegeld in der Höhe von 316 Euro im Monat:

Übersicht zu Pflegegeld & Pflegegrade

Pflegegrad

Höhe des Pflegegeldes

 

Pflegegrad 1

0 €

 

Pflegegrad 2

316 €

 

Pflegegrad 3

545 €

 

Pflegegrad 4

728 €

 

Pflegegrad 5

901 €

 

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2017. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Schmackhaftes Mittagessen – direkt zu Ihnen nach Hause

Um den Alltag im Eigenheim zu meistern, können Angebote, wie „Essen auf Rädern“, eine große Hilfe sein. Der Service der AWO Pfalz bringt Pflegebedürftigen tagtäglich ein warmes, liebevoll zubereitetes Mittagessen direkt nach Hause. Das 3-Gang-Menü kann individuell aus dem wöchentlich wechselnden Speiseplan zusammengestellt werden. Welche Leckereien der Speiseplan bereithält, erfahren Sie auf den Webseiten der einzelnen Standorte:

Rückfragen zu Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Sofern Sie weitere Fragen zu dem Pflegegeld bei Pflegegrad 2 haben oder sich näher über weitere Angebote der AWO Pfalz informieren möchten, können Sie uns gerne jederzeit und unverbindlich kontaktieren: Per Telefon unter 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns Zeit für Sie und unterstützen Sie tatkräftig, professionell und mit Herz. Jetzt mehr über uns und unsere Angebote erfahren!

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!