„Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, so wird der Pflegegrad 5 definiert. Aber was bedeutet das für pflegende Angehörige? Es bedeutet, dass die Pflege sehr anspruchsvoll ist. Es bedeutet, dass es völlig in Ordnung ist, bei der Betreuung Hilfe zu suchen. Und es bedeutet, dass niemand Angehörigen einen Vorwurf macht, wenn ihnen einmal die Kraft fehlt, die Pflege weiterhin selbst zu übernehmen.

Hauptleistungen ambulant und stationär im Pflegegrad 5:

Egal, wie betroffene Angehörige gepflegt werden, die Pflegekassen unterstützen sie mit folgenden Leistungen, um im Pflegegrad 5  zumindest den finanziellen Druck zu lindern:

Höhe der Leistung pro MonatVoraussetzungen und Besonderheiten
Pflegegeld901 EuroDie Pflege muss zuhause durch Angehörige oder Ehrenamtliche erfolgen
Pflegesachleistung1.995 EuroDie Pflege muss zuhause durch einen Pflegedienst verrichtet werden; bis zu 40% des Betrags kann auf Angebote zur Alltagsunterstützung umgelegt werden
Teilstationäre Pflege1.995 EuroDie Pflege muss zuhause (egal ob durch Pflegedienst oder Angehörige) durchgeführt werden; eine Kombination mit Pflegegeld/Pflegesachleistung ist möglich
Vollstationäre Pflege2.005 EuroDie Pflege muss in einem Seniorenheim durchgeführt werden (in Form eines dauerhaften Einzugs)

Beachten Sie bitte: Nur Pflegegeld wird ausgezahlt, andere Leistungen werden über einen Dienstleister (etwa Pflegedienst) zur Verfügung gestellt. Außerdem sind die Leistungen nur begrenzt miteinander kombinierbar (siehe „Besonderheiten“ in der Tabelle).

Weitere Leistungen im Pflegegrad 5

Die nachfolgenden Leistungen sind oft (sowohl in Höhe als auch Verfügbarkeit) situationsabhängig, Grundvoraussetzung ist meist eine Pflege zuhause durch Angehörige:

  • Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse
  • Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel (begrenzt und teils mit Eigenbeteiligung)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, einmalig bis zu 4.000 Euro
  • Erstattung von Zusatzkosten im Rahmen der häuslichen Pflege durch einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege (maximal sechs Wochen pro Jahr, bis zu 1.612 Euro)
  • Kurzzeitpflege (maximal acht Wochen pro Jahr, bis zu 1.612 Euro)

Mehr zu diesen Leistungen erfahren Sie im Text zum Pflegegrad 2 oder durch die verlinkten Beiträge.

Ist eine Pflege zuhause mit Pflegegrad 5 eine sinnvolle Option?

Diese Frage ist schwer zu beantworten, da nicht nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen (wie eine Demenzerkrankung) vorliegen und im Pflegegrad 5  entsprechend sehr unterschiedliche Anforderungen gegeben sein können. Allerdings erfordert die Betreuung im Pflegegrad 5 allgemein sehr viel Kraft und Zeit.  Lebt der betroffene Angehörige bei seiner Familie, so ist eine Integration in den Familienalltag ein kaum zu unterschätzender Balanceakt. Letztlich sollten Angehörige aber in Absprache mit Fachpersonal (im Rahmen einer Pflegeberatung) und den pflegenden Personen entscheiden, welche Pflege im Interesse des oder der Betroffenen ist. Fällt die Wahl auf eine stationäre Pflege, so laden die Seniorenhäuser der AWO Pfalz Sie herzlich ein, unsere Einrichtungen zu besichtigen. Unser Ziel ist es, dass Bewohner ein neues Zuhause finden, ihren Alltag gestalten und neue Kontakte knüpfen zu können.

Falls Sie weitere Informationen zum Pflegegrad 5 oder den Angeboten der AWO Pfalz benötigen, erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Mail an info@awo-pfalz.de. Gerne nehmen wir uns Zeit, Ihnen zu helfen – jetzt in Kontakt treten!

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!