Für alle Menschen kommt einmal die Zeit, in der sie auf Hilfe angewiesen sind. Um den Grad an Pflegebedürftigkeit festzustellen, werden seit 2017 die Pflegegrade 1 bis 5 eingesetzt. Der so genannte „Pflegegrad 1“ liegt vor, sofern eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wurde. Somit ist es Ihnen möglich, bei Pflegegrad 1 Leistungen zu beziehen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und erklären die Fachbegriffe.

Überblick über den Pflegegrad 1 und dessen Leistungen

In der Regel erhalten Pflegebedürftige Leistungen der Pflegegrade 2 bis 5. Damit jedoch Personen mit geringer Beeinträchtigung ihre Selbstständigkeit wiederherstellen bzw. möglichst lange erhalten können, wird ihnen ebenfalls Zugang zu bestimmten Leistungen ermöglicht:

Leistungen

Euro pro Monat

Geldleistung / Pflegegeld

0 Euro

Pflegesachleistungen (ambulant)

0 Euro

Entlastungsbetrag

125 Euro

Leitstungsbetrag

125 Euro

   

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2017. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Pflegestufe 1 Leistungen: Fachbegriffe einfach erklärt

Einige Leistungen und Begrifflichkeiten sind seit 2017 neu eingeführt worden. Damit Sie den Überblick behalten und so Ihre Ansprüche auf Pflegegrad 1-Leistungen möglichst optimal ausschöpfen können, möchten wir Ihnen gerne diese Begriffe erklären.

  • Geldleistung oder Pflegegeld: Wird direkt an Betroffene ausgezahlt, erfordert häusliche Pflege durch Angehörige oder enge Bekannte.
  • Pflegesachleistungen: Werden nicht direkt ausgezahlt, stattdessen erhalten Betroffene Hilfe durch professionelle Pflegefachkräfte in Höhe des angegebene Wertes.
  • Entlastungsbetrag: Wird Pflegebedürftigen bei einer ambulanten Betreuung als Kostenerstattung gewährt und kann zur Unterstützung der eigenen Selbstständigkeit und Entlastung des Pflegepersonals genutzt werden.
  •  Leistungsbetrag: Wird bei vollstationärer Betreuung in Pflege- oder Altenheimen zur Verfügung gestellt und ist bei Pflegegrad 1 als Zuschuss (125 Euro) zu den Heimkosten zu verstehen.

Bei weiteren Fragen: AWO Pfalz

Hoffentlich hat Ihnen unsere kleine Übersicht zu den Pflegegrad 1 Leistungen geholfen, die für Sie optimale Unterstützung durch die Pflegekasse zu erhalten. Sollten Sie sich für die Betreuung durch professionelle Fachkräfte und den damit verbundenen Anspruch auf Pflegesachleistungen entschieden haben, so steht die AWO Pfalz Ihnen jederzeit mit engagierten Mitarbeitern der ambulanten Pflege zu Verfügung. Sofern der Pflegeanspruch so hoch wird, dass eine häusliche Betreuung nicht mehr möglich ist, können Sie in den modernen Altenheimen der AWO Pfalz ein umsorgtes und liebevolles Zuhause im Alter finden.
Wenn Sie sich über diese Angebote erkundigen möchten oder weitere Fragen zum Thema „Pflegegrad 1 Leistungen“ haben, dann rufen Sie uns gerne an ( 0 63 21/39 23 – 0). Oder schreiben Sie eine Mail an info@awo-pfalz.de - Wir sind stets für Sie da und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Jetzt mehr erfahren!
 

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