Hinweis: Pflegegrade statt Pflegestufen

Seit 01.01.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zuge wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Beachten Sie daher bitte unseren aktualisierten Beitrage "Pflegegrad 1 Leistungen". 

Für alle Menschen kommt einmal die Zeit, in der sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Alter gewährt die Krankenkasse Ihnen daher Unterstützung, sofern eine Pflegestufe vorliegt. Die so genannte „Pflegestufe 1“ liegt vor, wenn täglich 90 Minuten Hilfe benötigt wird, davon müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege benötigt werden. Diese erhebliche Pflegebedürftigkeit ermöglicht es Ihnen, Pflegestufe 1 Leistungen zu beziehen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und erklären die Fachbegriffe.

Überblick über die Pflegestufe 1 Leistungen

 

Monatliche Pflegestufe 1 LeistungenErhöhte, monatliche Pflegestufe 1 Leistungen*
Pflegegeld244 €316 €
Ambulante Pflegesachleistungen468 €689 €
Vollstationäre Pflege1.064 €1.064 €
Kurzzeit-/Verhinderungspflege1.612 €1.612 €

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2015. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
*Diese erhöhten Leistungen werden bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vor allem an Demenz erkrankte Menschen sind davon betroffen) ausgezahlt. Weiterhin kann Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen.

Pflegestufe 1 Leistungen: Fachbegriffe einfach erklärt

Einige der genannten Begriffe sind Ihnen vermutlich fremd. Damit Sie den Überblick behalten und so Ihre Ansprüche auf Pflegestufe 1 Leistungen möglichst voll ausschöpfen können, möchten wir Ihnen gerne diese Begriffe erklären.

  • Pflegegeld: Wird direkt an Betroffene ausgezahlt, erfordert häusliche Pflege durch Angehörige oder enge Bekannte.
  • Pflegesachleistungen: Werden nicht direkt ausgezahlt, stattdessen erhalten Betroffene Hilfe durch professionelle Pflegefachkräfte in Höhe des angegebene Wertes.
  • Kurzzeit-/Verhinderungspflege: Alles zu diesem speziellen Thema erfahren Sie in unserem Text zur ((link))Kurzzeitpflege((Text: Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe)).
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen: Sind unabhängig von der Art der Leistung (Pflegegeld, vollstationäre Pflege, usw.), je nach Schwere der eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten Sie 10 € oder 208 € als Pflegesachleistung.

 

Bei weiteren Fragen: AWO Pfalz

Hoffentlich hat Ihnen unsere kleine Übersicht geholfen, die für Sie optimale Option aus den Pflegestufe 1 Leistungen zu wählen. Sollten Sie sich für die Betreuung durch professionelle Fachkräfte und den damit verbundenen Anspruch auf Pflegesachleistungen entschieden haben, so steht die AWO Pfalz Ihnen jederzeit mit engagierten Mitarbeitern sowohl in der ambulanten als auch in der vollstationären Pflege zur Seite.
Wenn Sie sich über diese Angebote erkundigen möchten oder weitere Fragen zum Thema „Pflegestufe 1 Leistungen“ haben, dann rufen Sie uns gerne an ( 0 63 21/39 23 – 0). Oder schreiben Sie eine Mail an info@awo-pfalz.de - Wir sind stets für Sie da und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Jetzt mehr erfahren!

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