Hinweis: Pflegegrade statt Pflegestufen

Seit 01.01.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zuge wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Beachten Sie daher bitte unseren aktualisierten Beitrag "Pflegegrad beantragen". 

Pflegestufe beantragen – Darauf müssen Sie achten

Den Gedanken an eine Pflegebedürftigkeit schieben viele Personen verständlicherweise gerne beiseite. Aber es ist sinnvoll, seine Rechte im Pflegefall zu kennen, sonst zahlen Betroffene womöglich unnötig mehr. Um die Zuschüsse der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Hilfsbedürftige oder deren Angehörigen zunächst eine Pflegestufe beantragen. Wie das erfolgreich klappt, erfahren Sie im Folgenden:

Die Pflegestufe beantragen

Um eine Pflegestufe zu beantragen, muss zunächst ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Dieser Antrag muss vom Betroffenen selbst gestellt werden bzw. von ihm unterschrieben werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Antragsstellung durch einen Bevollmächtigten oder einen gerichtlich gestellten Betreuer. Als Betreuer können selbstverständlich auch Familienmitglieder fungieren. Wenn Sie die Pflegestufe beantragen, besucht ein Vertreter des MDKs (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) den Betroffenen und begutachtet den Umfang der Hilfsbedürftigkeit. Diese wird in Form von den Pflegestufen I bis III+ ausgedrückt, welche über die Höhe der Pflegezuzahlungen durch die Krankenkasse entscheiden.

Die Feststellung der Pflegestufe

In der Regel benötigt der Gutachter des MDK für seine Beurteilung 45-60 Minuten. Das Hauptaugenmerk in der Pflegebegutachtung richtet sich dabei weniger auf die Erkrankungen, sondern mehr auf deren Auswirkungen und Einschränkungen. Hier ist es hilfreich, wenn Betroffene (eventuell mit der Unterstützung von Angehörigen) die Pflegesituation kurz und realistisch darstellen können. Diese Darstellung gelingt am besten, wenn Sie wenigsten zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen, in dem alle erbrachten Leistungen und Tätigkeiten sorgsam aufgelistet werden. Der erforderliche Zeitaufwand, der so dokumentiert wird, entscheidet maßgeblich über die Höhe der gewährten Leistungen.

Pflegestufe beantragen: Die Schritte danach

Idealerweise wird durch die finanzielle Unterstützung der Krankenkasse eine Pflege zu Hause sichergestellt, entweder durch Angehörige oder durch Fachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes. Aber je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit reicht die Betreuung im häuslichen Umfeld nicht immer aus. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, den Betroffenen in einer stationären Pflegeeinrichtung, wie den Seniorenhäusern der AWO Pfalz, unterzubringen. Dort wird Bewohnern nicht nur eine professionelle Pflege rund um die Uhr gewährleistet, auch für das seelische Wohl wird Sorge getragen. Etwa am offenen Mittagstisch, der sowohl die Bewohner als auch externe Besucher zusammenbringt.

Weitere Fragen? Die AWO Pfalz steht Ihnen zur Seite

Sie haben noch Fragen zum Thema „Pflegestufe beantragen“? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de. Bei Interesse können Sie sich auch direkt ein Pflegeheim Ihrer Wahl genauer anschauen. Überzeugen Sie sich selbst!

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